AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietungsbedingungen

 

Die Vermietung der Häuser im Feriendorf Lauterdörfle erfolgt grundsätzlich durch Maßgabe nachstehender Vermietungsbedingungen. Die Vermietungsbedingungen gelten, soweit nicht im Einzelfall eine gesonderte Regelung mit dem Mieter getroffen ist. Solche abweichenden Regelungen bedürfen aber der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Das von Ihnen gemietete Ferienhaus ist nicht Eigentum der Firma  Lauterdörfle-Touristik. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Hauseigentümers. Der Vermieter ist berechtigt und bevollmächtigt alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.

Aufgrund der Reiseanmeldung (schriftlich oder telefonisch) bietet der Feriengast dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages an. Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Spätestens die Übersendung der Buchungsbestätigung mit diesen Vermietungsbedingungen gilt zugleich  als Einverständnis des Mieters mit der Einbeziehung dieser Bedingungen in den Vertrag.

Das Mietverhältnis umfasst die alleinige Nutzung des Hauses einschließlich Einrichtung sowie die anteilige Nutzung aller sonstigen Anlagen und des Geländes des Feriendorfes. Der Gast verpflichtet sich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anerkennung der Hausordnung der Ferienanlage. Nachzulesen auf www.lauterdoerfle.de/service.

Die Benutzung der Ferienhäuser samt Einrichtung sowie aller übrigen Anlagen des Feriendorfes, auch die im natürlichen Zustand belassene Grünanlage,  erfolgt auf eigenes Risiko der Feriengäste. Eltern haften für Ihre Kinder. Sofern Haustiere im Ferienhaus zugelassen sind, obliegt die Haftung in der gesamten Anlage für die Tiere gleichfalls den jeweiligen Mietern. Es besteht in der gesamten Anlage Leinenpflicht. Zuwiderhandlungen können zur Folge haben, dass der Mietvertrag fristlos gekündigt wird.

Die jeweils gültige Preisliste der Firma Lauterdörfle-Touristik ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages.

4 Wochen vor Anreise ist der Gesamtpreis an den Vermieter zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart.

Die Ferienhäuser im Ferienpark dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen bzw. mit der vereinbarten Personenanzahl einschließlich Kinder belegt werden. Eine darüber hinausgehende oder von ihr abweichende Belegung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung  des Vermieters. Sie bedingt in jedem Fall eine gesonderte Vergütung. Haustiere sind nur zugelassen, wenn dieses vertraglich vereinbart ist oder bereits im Vermietungsangebot vorgesehen ist.

Die Ankunft am Anreisetag sollte zwischen 15.00 Uhr und 23.59 Uhr erfolgen. Am Abreisetag steht Ihnen das Ferienhaus bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Hiervon abweichende Aufenthalte sind gesondert zu vereinbaren.

Bei Verlust des Hausschlüssels  ist der Vermieter berechtigt einen Betrag in Höhe von  € 75,- für Ersatzbeschaffung dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Der Mieter hat das Haus mit seiner Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle sicherheitsrelevanten Vorkehrungen einzuhalten um Schaden abzuwenden. Er haftet dafür, dass auch während der Mietzeit im Haus anwesende Mitreisende und Besucher das Gleiche tun und die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich innerhalb der ersten 24 Stunden die Inventarliste zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Reklamation, gilt das Inventar als vollständig vorgefunden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, alle entstandenen Schäden am Haus oder aller anderen Einrichtungen, gleich welcher Art, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung des Objektes und der angebotenen Leistungen. Er haftet nicht für Zusagen Dritter, auch nicht für solche in Prospekten, die nicht von ihm selbst herausgegeben wurden. Seine Haftung ist auf das dreifache der Miete beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen sowie im Rahmen von Sport- und Freizeitaktivitäten im Bereich des Ferienparks.

Ansprüche gegen den Vermieter verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D -  72525 Münsingen.

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam  wird, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu treffen, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung erreicht oder nahezu erreicht  wird.

  Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

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